Fahrtauglichkeit bei Abhängigkeitserkrankungen und Schizophrenie
M. Soyka, S. Dittert, S. Kagerer-Volk, M. Soyka (2014)
Der Nervenarzt 85(7), 816-821
Zusammenfassung
Alkohol- und Drogenkonsum spielen für die Fahrtauglichkeit eine große Rolle. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden unter Alkoholeinfluss in Deutschland hat sich in den letzten 10 Jahren um 42 % verringert (2011: 15.898, davon 400 tödlich, „andere berauschende Mittel“: ca. 1400). Road-Surveys belegen, dass neben Alkohol vor allem Psychostimulanzien als Unfallrisiko relevant sind. Opioide sind dagegen nur mit einem mittelgradig erhöhten Risiko verbunden.
In der medizinisch-psychologischen Gutachtenspraxis sind alkoholbezogene Fragestellungen mit 51 % am häufigsten (Drogen und Medikamente: 21 %). Grundzüge der Begutachtung werden dargestellt. Der Anteil aller positiv begutachteten Personen lag zuletzt bei 55 %. Bei der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger sind, beim Fehlen anderer gesundheitlicher Einschränkungen, die meisten Patienten in fahrtauglichkeitsrelevanten kognitiven Funktionen kaum beeinträchtigt.
Deutlich schlechter ist die Datenbasis für Schizophrenien. Die Literatur schließt eine Fahrtauglichkeit bei akut erkrankten Patienten aus. Zu fordern ist bei Ersterkrankungen eine zumindest einjährige Symptomfreiheit, bei wiederholten Schüben sind längere (3–5 Jahre) Intervalle bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis üblich.
Kategorien: Sucht
Schlagwörter: Alkohol, Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit, Schizophrenie, Fahrtauglichkeit
