Alkohol

Fahrtauglichkeit bei Abhängigkeitserkrankungen und Schizophrenie

Alkohol- und Drogenkonsum spielen für die Fahrtauglichkeit eine große Rolle. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden unter Alkoholeinfluss in Deutschland hat sich in den letzten 10 Jahren um 42 % verringert (2011: 15.898, davon 400 tödlich, „andere berauschende Mittel“: ca. 1400). Road-Surveys belegen, dass neben Alkohol vor allem Psychostimulanzien als Unfallrisiko relevant sind. Opioide sind dagegen nur mit einem mittelgradig erhöhten Risiko verbunden.

In der medizinisch-psychologischen Gutachtenspraxis sind alkoholbezogene Fragestellungen mit 51 % am häufigsten (Drogen und Medikamente: 21 %). Grundzüge der Begutachtung werden dargestellt. Der Anteil aller positiv begutachteten Personen lag zuletzt bei 55 %. Bei der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger sind, beim Fehlen anderer gesundheitlicher Einschränkungen, die meisten Patienten in fahrtauglichkeitsrelevanten kognitiven Funktionen kaum beeinträchtigt.

Deutlich schlechter ist die Datenbasis für Schizophrenien. Die Literatur schließt eine Fahrtauglichkeit bei akut erkrankten Patienten aus. Zu fordern ist bei Ersterkrankungen eine zumindest einjährige Symptomfreiheit, bei wiederholten Schüben sind längere (3–5 Jahre) Intervalle bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis üblich.

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Zum Zusammenhang von ADHS und Alkoholdelikten im Straßenverkehr

Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, die Wahrscheinlichkeit einer hohen ADHS-Ausprägung bei Verkehrsteilnehmern, die durch Substanzmitteldelikte auffällig wurden, sowie Zusammenhänge zwischen Alkoholkonsum und ADHS-Symptomen zu bestimmen. Dazu wurden Geschlechts- und Alterseffekte mittels t-Tests und Varianzanalysen geprüft. Kategoriale Vergleiche zwischen der Normgruppe und auffälligen Verkehrsteilnehmern erfolgten mittels Kontingenzanalysen. Kovarianzanalysen wurden zur Messung des Einflusses von Alkoholkonsum auf die ADHS-Symptome berechnet. Bei der Gruppe auffälliger Verkehrsteilnehmer tritt eine signifikant höhere Ausprägung von ADHS-Symptomen auf als in der Normgruppe. Die Wahrscheinlichkeit einer problematischen Ausprägung von ADHS-Symptomen ist bei substanzmittelauffälligen Verkehrsteilnehmern bis zu 2.5-mal höher als in der Normgruppe. Mit der Höhe des Alkoholkonsums steigt die Ausprägung von ADHS-Symptomen signifikant an. Unter substanzmittelauffälligen Kraftfahrern ist mit einem erhöhten Anteil ADHS-Betroffener zu rechnen. In der Behandlung alkoholauffälliger Verkehrsteilnehmer sollte vermehrt auf ADHS geachtet werden.

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Alkoholprobleme bei Straftätern mit und ohne Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

Die ADHS zählt mit einer Prävalenz von 3,5% auch im Erwachsenenalter zu den häufigen psychischen Störungen. Eine Vergesellschaftung der ADHS mit Substanzmissbrauch und kriminellem Verhalten konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden. Daher ist dieses Störungsmuster insbesondere bei der Begutachtung von Straftätern in der forensischen Psychiatrie von hohem Interesse. Hierbei vor allem der Zusammenhang zwischen Straftätern mit ADHS und Alkohol.

Für die vorliegende Arbeit wurden insgesamt 168 Gutachten aller der im Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie in Homburg/Saar untersuchten Probanden, bei denen Alkohol als konstellative Komponente zur Straftat eine Rolle gespielt hat und bei denen zur Erfassung einer kindlichen ADHS die deutsche Kurzform der Wender-Utah- Ratingskala ( WURS-k ), zur Erfassung einer adulten ADHS der ADHS Selbstbeurtteilungsbogen zur Anwendung kam, untersucht. Hiervon erfüllten 55 die Kriterien einer kindlichen ADHS.

Bei insgesamt 137 der 168 Probanden kam zusätzlich der ADHS Selbstbeurteilungsbogen zum Einsatz. Hiervon erfüllten 17 die Kriterien einer persistierenden ADHS. Um Unterschiede zwischen den Straftätern mit ADHS und ohne ADHS zu eruieren, kam die Forensisch-psychiatrische Ratingskala ( FORA ) zur Erfassung der akuten Alkoholintoxikation zum Einsatz. Ziel der Arbeit war es, mit Hilfe der FORA Unterschiede in den Aspekten Tat, Persönlichkeit des Täters und Intoxikationssymptome durch Alkohol zwischen Probanden mit und ohne ADHS zu eruieren.

Die von den Probanden verübten Straftaten umfassten ein weites Spektrum zum Beispiel Körperverletzungen ( auch mit Todesfolge ), Diebstähle, Verkehrsdelikte, Beleidigungen, Sexualdelikte, Mord.

Im Vergleich zu gesunden Straftätern konnte gezeigt werden, dass Straftäter mit kindlicher ADHS signifikant häufiger augenblicksbezogene Taten begingen. Dieser Unterschied wurde beim Vergleich der Straftäter mit persistierender ADHS zu denen ohne ADHS besonders deutlich. Erwartungsgemäß konnte bei Probanden mit ADHS eine signifikant höhere Rate an Mehrfachsubstanzgebrauch und Persönlichkeitsstörungen festgestellt werden. Der Intelligenzquotient war bei Probanden mit ADHS, insbesondere bei persistierender ADHS signifikant häufiger unterdurchschnittlich. Vorstrafen fanden sich bei Straftätern mit kindlicher ADHS signifikant häufiger, Vorstrafen wegen Gewaltdelinquenz vor allem bei persistierender ADHS.

Eine durch häufigen Alkoholkonsum bedingte Alkoholtoleranz konnte bei gesunden Straftätern signifikant häufiger gefunden werden. Ein durch Alkoholkonsum bedingter Führerscheinentzug wider Erwarten signifikant häufiger bei Straftätern ohne ADHS. Diese Ergebnisse unterstreichen, dass der ADHS bei der forensischen-psychiatrischen Begutachtung von Straftätern, bei denen zum Tatzeitpunkt eine Alkoholintoxikation bestand, auch unter dem Aspekt einer möglichen Rezidivdelinquenz eine besondere Bedeutung zugemessen werden muss.

Um die Wirkung des Alkohol auf erwachsene Straftätern mit ADHS bei der Ausübung der Tat besser verstehen zu können, sollten weitere Untersuchungen folgen.

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