HKS/ADHS und rechtliche Aspekte

Hyperkinetische Störungen (HKS - ICD-10) oder Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörungen (ADHS – DSM IV) zählen mit einer Prävalenz von 2–6% zu den häufigsten psychischen Diagnosen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Einerseits ergeben sich schon aus der Kernsymptomatik, die im Kindes- und Jugendalter durch Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität und im Erwachsenenalter eher durch Probleme exekutiver Funktionen, der Aufmerksamkeitsfokussierung, der emotionalen Modulation, der Alltagsstrukturierung und der Impulskontrolle gekennzeichnet ist, rechtliche Implikationen und andererseits durch die leitlinienkonforme Behandlung mit Stimulanzien, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Diese rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Kontrolle der mittäglichen Medikamenteneinnahme in der Schule, Auslandsreisen innerhalb und außerhalb der Schengen Staaten, dem Führen von Kraftfahrzeugen, Leistungssport, Wehrdienst, dem erhöhten Delinquenzrisiko, den Eingangskriterien zur Verantwortungsreife sowie Schuldfähigkeit und nicht zuletzt den Behandlungsmodalitäten im Straf- und Maßregelvollzug stehen im Vordergrund des Beitrages.

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Autor:F. Häßler, O. Reis, J. Buchmann & S. Bohne-Suraj
Quelle:Der Nervenarzt 7 · 2008
Jahr:2008
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